* perkutane endoskopische Gastrostomie
Die Behandlungspflege ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst pflegerische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden. Pflegehilfskräfte ohne dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachkraft können somit neben der Grundpflege auch ärztlich verordnete Tätigkeiten übernehmen. Dazu zählen unter anderem das Bedienen und Überwachen von Beatmungsgeräten, die Blutdruckmessung, die Verabreichung von Infusionen und Injektionen sowie das Anlegen von Verbänden.
Eine Weiterbildung in der Behandlungspflege ist sehr umfassend und vermittelt Kenntnisse aus den Leistungsgruppen 1 und 2 sowie allgemeines Pflegewissen.
Die Weiterbildung in der Behandlungspflege LG1/LG2 richtet sich an Pflegehilfskräfte die mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Pflegeberuf haben. Sofern Du diesen Nachweis vom Zeitfenster noch nicht erbringst, es aber absehbar ist, kannst Du auch schon im Vorfeld mit der Fortbildung beginnen.
Die Weiterbildung dauert drei Monate mit insgesamt 186 Unterrichtsstunden und in Verbindung eines dreimonatigen Praktikums in der Pflege. Am Ende der Fortbildung ist von allen Teilnehmern ein praktischer und schriftlicher Leistungstest zu absolvieren.